Lebensmittelausgabe
Hier finden Sie alle Informationen zu unserer Lebensmittelausgabe
Wer kann bei der Tafel Lebensmittel erhalten?
Voraussetzungen für das Erhalten von Lebensmitteln sind:
der Bezug von Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld oder Grundsicherung oder
ein geringes Einkommen oder eine geringe Rente
Bitte beachten Sie:
Für das Abholen von Lebensmitteln wird der Tafel-Ausweis benötigt. Zudem erfolgt die Ausgabe nur in der vereinbarten Ausgabestelle und auch nur im vorgegebenen Zeitfenster.
Wie bekommt man Lebensmittel?
Ein Tafel-Ausweis wird für den Erhalt von Lebensmittel benötigt. Auf ihm sind der Name der bezugsberechtigten Person sowie die Anzahl der mit ihr in einem Haushalt Lebenden vermerkt. Mit dem Ausweis können bei der vereinbarten Ausgabestelle Lebensmittel abgeholt werden.
Für die Ausstellung des Tafel-Ausweises werden der Personalausweis (Identitätskarte) sowie ein Nachweis für die Bedürftigkeit (Sozialpass, Einkommensnachweise -bescheide über Sozialleistungen, ect.) benötigt.
Was für Lebensmittel bekommt man bei der Tafel?
Mit dem Tafel-Ausweis erhält man bei der Ausgabestelle einwandfreie Lebensmittel, die wir von unseren Spendern erhalten.
Die meisten ausgegebenen Lebensmittel sind gespendet worden. Es kann also auch nur ausgegeben werden, was vorher von Supermärkten, Bäckereien und sonstigen Lebensmittelgeschäften zur Verfügung gestellt worden ist. Besondere gesundheitliche, kulturelle und religiöse Bedürfnisse werden bei der Zuteilung der Lebensmittel berücksichtigt.
Für die Lebensmittel ist ein symbolischer Betrag in bar vor Ort zu bezahlen.
Wo kann man die Lebensmittel erhalten?
Die Tafel Fulda befindet sich in der Weserstraße 33, 36043 Fulda.